Bürgschaften jetzt übernehmen

… denn ohne euch keine Lindenschule!

Vorbemerkung: Der gemeinnützige Verein Demokratische Bildung Hannover e. V. beabsichtigt, in Hannover eine Schule zu gründen, die Lindenschule – Demokratische Schule Hannover. Grundsatz dieser Schule ist das selbstbestimmte Lernen in einer demokratisch organisierten Gemeinschaft von SchülerInnen und Erwachsenen.

In den ersten drei Jahren, der sogenannten Wartezeit, bekommt diese Schule keine finanzielle Unterstützung von Stadt und Land. Um diese Wartezeit zu überbrücken, benötigt die Lindenschule einen Kredit einer Bank. Um dieser eine Sicherheit zu gewähren, werden Bürgen gesucht, die bereit sind, für diesen Kredit in Höhe von 3.000 EUR zu bürgen.

Zur Präsentation des Konzeptes und der Finanzierung haben wir Folien vorbereitet, die hier zum download bereitliegen.

Verbindliche Absichtserklärung zur Bürgschaft gibt uns Planungssicherheit

Hier die Absichtserklärung herunterladen, digital ausfüllen, 2 x ausdrucken und unterschreiben – eine Kopie geht, vom Vorstand signiert, an Absender zurück. Eine endgültige Absichtserklärung erhaltet ihr später von der GLS Bank.

Bitte zu einem offenen Treffen mitbringen oder per Post an:
Demokratische Bildung Hannover e. V. gem.
c/o Miebach, Am Kalkbruche 22, 30455 Hannover


Die häufigsten Fragen zu GLS-Bürgschaften

Warum gehören Bürgschaftskredite zu den klassischen Instrumenten der GLS Bank?

Wir finanzieren – über das gesamte Bundesgebiet verteilt – die vielfältigsten sozialen und ökologischen Initiativen. Selbst nach intensiven Gesprächen und Recherchen sind jedoch die Verwirklichung eines Projektes sowie die Eignung der Initiatoren nur schwierig zu beurteilen. Eine Vielzahl von Menschen, die sich hinter ein Vorhaben stellt, hilft uns ganz wesentlich, der Initiative das notwendige Vertrauen entgegenzubringen. Darüber hinaus stabilisiert die Verbindlichkeit einer Bürgschaft das Umfeld eines Projektes. Allein durch die bei Übernahme einer Bürgschaft notwendigen Gespräche entsteht – von uns gewollt und begrüßt – eine soziale Beziehung. Gerade die Bürgschaftskredite sind, wie im beigefügten Bankspiegelartikel ausführlich beschrieben, ein geeignetes Instrument, „Unmögliches“ zu finanzieren und gesellschaftlich weiterführende Initiativen zu verwirklichen.

Wie hoch kann oder sollte eine Bürgschaft übernommen werden?

Die typischen GLS-Bürgschaften belaufen sich auf 500 EUR bis 3.000 EUR. Ausschlaggebend für die Höhe des Bürgschaftsbetrages sind der Wille eines Bürgen oder einer Bürgin und deren wirtschaftlicher Hintergrund. Sie sollten nur so hoch bürgen, wie Sie im Notfall ohne existenzielle Probleme auch leisten können.

Kann man für mehr als 3.000 EUR bürgen?

Ja, wenn man bereit ist, durch eine Selbstauskunft und weitere Belege seine Einkommens- und Vermögenssituation gegenüber der GLS Bank darzulegen.

Fallen Gebühren oder Zinsen für den Bürgen oder die Bürgin an?

Aus der Übernahme der Bürgschaft fallen keine Kosten an.

Können beide Ehepartner bürgen?

Ja, wenn die finanziellen Voraussetzungen gegeben sind. Die 3.000-EUR-Grenze gilt grundsätzlich pro Person.

Wie lange läuft die Bürgschaft? Endet sie nach fünf Jahren, wenn das Projekt das Darlehen zurückgezahlt hat?

Die Bürgschaft läuft bis zur vollständigen Rückzahlung des Kredites! Sollte das Darlehen nach Ablauf von 5–6 Jahren (auf diese Spanne befristen wir in der Regel unsere Darlehens­verträge für Bürgschaftskredite) noch nicht zurückgezahlt sein, kann der Bürge/die Bürgin erst dann aus der Verantwortung entlassen werden, wenn für die Folgeperiode eine anderweitige Absicherung vereinbart wurde oder eine Umschuldung erfolgt. Gegebenenfalls können mit Zustimmung der Bank auch einzelne Bürgschaften ausgetauscht werden bzw. für den Restsaldo neue Bürgschaftsvereinbarungen getroffen werden. Wenn die Bürgschafts­verpflichtung, wie beschrieben, erloschen ist, erhält der Bürge/die Bürgin das Original der Bürgschaft über den/die Darlehensnehmer/in oder direkt von der GLS Bank zurück.

Kann eine Bürgschaft, z. B. bei Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Kreditnehmers oder einem inhaltlichen Dissens, während der Laufzeit des Darlehens zurückgenommen werden?

Nein, dadurch würden die verbleibenden Bürgen proportional höher belastet: Es kann aber in einem solchen Fall versucht werden, über das Projekt selber eine neue Bürgschaft zu besorgen. Dann ist ein Austausch von Bürgschaften möglich.

Was macht die GLS Bank, wenn es doch einmal bei der Rückzahlung eines Darlehens durch das Projekt Zahlungs­verzögerungen oder sonstige Schwierigkeiten gibt?

Der Bürge oder die Bürgin wird bei wesentlichen Zahlungsrückständen von uns informiert. Sollte sich die Situation des Projektes so darstellen, dass es nachhaltige Probleme gibt, würden wir ggf. eine Versammlung der Bürgen einberufen, um zusammen mit allen Beteiligten nach Lösungswegen zu suchen, um die Schwierigkeiten zu überwinden. Erst wenn alle Versuche, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation zu erreichen, erfolglos ausgeschöpft sind, werden wir die Bürgen und Bürginnen in Anspruch nehmen und zur Einlösung ihrer Bürgschaft auffordern.

Wie hoch kann im Falle der Notlage des Kreditnehmers die Zahlungsforderung an den Bürgen oder die Bürgin werden?

Der Bürge oder die Bürgin kann – einschließlich der von der GLS Bank geltend gemachten Zinsen und Kosten – maximal in Höhe der übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen werden (s. Punkt 1 des Bürgschaftsformulares).

Was ist, wenn ein Bürge oder eine Bürgin nicht bezahlen kann, wenn er oder sie in Anspruch genommen wird?

Wenn es gar nicht anders geht, vereinbaren wir in solchen Fällen auch Ratenzahlungen. Hierzu sollte mit der Bank das Gespräch gesucht werden. Falls ein Bürge oder eine Bürgin absolut zahlungsunfähig wäre, würde sich die Inanspruchnahme der restlichen Bürgen und Bürginnen erhöhen, allerdings nicht über den jeweils übernommenen Bürgschaftsbetrag hinaus.

Leitet die GLS Bank bei Zahlungs­verweigerung auch rechtliche Schritte gegen Bürgen oder Bürginnen ein?

Ja. Ist einmal ein Bürge oder eine Bürgin – aus welchem Grunde auch immer – absolut zahlungsunwillig, so sind auch wir – mit Rücksicht auf die übrigen Bürgen und Bürginnen – gezwungen, mit allen rechtlichen Mitteln gegen den Bürgen oder die Bürgin vorzugehen. Unsere Bürgschaften sind selbstschuldnerisch, d. h. wir können gegen Bürgen und Bürginnen die gleichen Ansprüche geltend machen wie gegenüber dem Darlehensnehmer selbst. Wenn wir solche Zahlungen nicht konsequent einfordern würden, würden wir die Bürgschaften als besonderes Instrument der Kreditgewährung in kürzester Zeit entwerten.

Werden Bürgschaftskredite oft „notleidend“?

Nach unserer Erfahrung haben wir bei Bürgschaftskrediten – im Vergleich zu anderen Banken – relativ selten Zahlungsschwierigkeiten oder Ausfälle. Eine Erklärung liegt sicherlich darin, dass nur für überzeugende Projekte und vertrauens­würdige Personen die notwendige Anzahl von Bürgschaften aus dem Umfeld der Initiative aufgebracht werden.
Menschen, die eine Bürgschaft für ein gemeinnütziges oder gewerbliches Projekt gegenüber der GLS Bank übernehmen, können durch ihr praktisches Mitbegleiten jedem Vorhaben die innere und äußere Sicherheit geben, dass es während der Laufzeit der Bürgschaft nicht zu wirtschaftlichen und finanziellen Schwierigkeiten kommt.